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Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)

Bezugsquelle(n)

Die RiSU ist nur online verfügbar. Das macht Sinn weil sie nur so in ständig aktueller Form zur Verfügung steht und es so hoffentlich verhindert werden kann, dass eine irgendwann erworbene Broschüre als heiliger Gral von Lehrkraftgeneration zu Lehrkraftgeneration weitergereicht wird.

Herausgeber der RiSU ist die Kultusministerkonferenz (KMK). Diese stellt die RiSU zum Download zur Verfügung. Wenn der Link nicht (mehr) funktioniert, geben Sie in der Suchleiste des WEB-Auftritts der KMK die Zeichenfolge "RiSU" oder besser "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" ein.

Die RiSU wird von Drittanbietern vielfältig verlinkt. Dabei kann es folgende Probleme geben:

Nach dem Stand vom November 2022 enthält das herunterladbare pdf-Dokument keine pdf-Lesezeichen mehr und stellt also kein seitlich darstellbares Inhaltsverzeichnis mehr bereit, was leider die Arbeit mit dem pdf-Dokument in abschreckender Weise erschwert. Wir stellen deshalb eine nichtamtliche Lesefassung der RiSU bereit, in der das Inhaltsverzeichnis integriert ist.

Kontext

Zwar beinhaltet die RiSI zum größten Teil Sicherheitsaspekte beim Umgang mit Gefahrstoffen, aber sie enthält darüber hinaus z.B. auch Regelungen für andere Fächer, z.B. zum Umgang mit Tieren, Strom und Lärmschutz. Zum Umgang mit Gefahrstoffen sind in der RiSU insbesondere die Gefahrstoffverordnung und einige "Technische Regeln Gefahrstoffe" für den schulischen Bereich konkretisiert. In der RiSU sind dabei z.T. eigene, strengere Regelungen definiert, z.B. hinsichtlich der vereinfachten Kennzeichnung oder dem (bis auf wenige Ausnahmen bestehenden) Verbot der Verwendung von krebserzeugenden oder von ozonschädigenden Substanzen. Die RiSU ist andererseits kein allumfassendes Kompendium für die Schule. Soweit andere Regelungen ebenfalls relevant für die Schule sind, sind diese also ebenfalls zu beachten.

Inhalte

Hinsichtlich des Umgangs mit Gefahrstoffen gibt es in der RiSU insbesondere folgende Einschränkungen, die sich nicht aus übergeordneten Vorschriften ableiten lassen: